Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht
bildet eines der wesentlichen Teilrechtsgebiete im Familienrecht. So birgt es auch eines der meisten Streitpotentiale.
"Wenn es um Geld geht, hört die Freundschaft/Liebschaft auf".
Unterhalt ist die Leistung zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person.
Sie haben Fragen zum Trennungsunterhalt?
Ihr Ex-Partner/ Partnerin zahlt keinen Kindesunterhalt?
Gerne helfen wir Ihnen, zu Ihrem Recht zu gelangen.
Unverbindliche Beratungstermine unter : 0231-2221040
ALG II EMPFÄNGER zahlen für ein Beratungsgespräch bei Vorlage eines Beratungshilfescheines nur EUR 10,00!