Ein Rechtsanwalt kostet Geld

Der weitverbreitete Irrtum, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts unerschwinglich ist, trifft jedoch nicht zu.
Die Kosten einer jeweiligen Angelegenheit richten sich letztlich nach dem Wert eines jeden Verfahrens. Abgerechnet wird nach dem RVG oder auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung.
Wichtig zu wissen: Der Verfahrenswert ist nicht das, was Sie bezahlen müssen.
Mir ist Transparenz sehr wichtig. In einem ersten Beratungstermin gehe ich somit auch auf die Frage der Kosten ein.
Eine Ratenzahlung ist bei uns jederzeit möglich und letztlich ist auch für die Menschen gesorgt, die über kein erhebliches Einkommen verfügen.
Hierfür gibt es nämlich die sogenannte Verfahrenskostenhilfe / Prozesskostenhilfe.
Das Formular können Sie nebenstehend downloaden.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe wird immer dann bewilligt, wenn der jeweilige Mandant/ die jeweilige Mandantin über ein nur geringes Einkommen verfügt. In solchen Fälle werden die Kosten vom Staat übernommen. Im Falle der Beantragung von Prozesskostenhilfe fügen Sie bitte Ihren aktuellen Einkommensnachweis oder Ihren ALG I oder II Bescheid bei. Ferner bitte ich vorab um eine Aufstellung Ihrer monatlichen Ausgaben.